Fintecture, solution de paiement par virement

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Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der Dienstleistungen von FINTECTURE.

 

 Fassung vom 02. Mai 2022

 

 

Präambel

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden „ANB“) werden zwischen dem Nutzer der Dienstleistungen von FINTECTURE und der Gesellschaft FINTECTURE SAS (im Folgenden „FINTECTURE) abgeschlossen.

 

FINTECTURE ist eine im Handels- und Firmenregister von Créteil unter der SIREN-Nummer 834 500 548 eingetragene vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz in 5 Avenue du Général de Gaulle, 94160 Saint-Mandé, Frankreich. FINTECTURE ist als Zahlungsinstitut von der ACPR (wie nachstehend definiert) unter der Nummer 17248 zugelassen; dies kann im offiziellen Register unter der Adresse www.regafi.fr eingesehen werden.

 

FINTECTURE ist außerdem beim „Organisme pour le registre unique des intermédiaires en assurance, banque et finance (ORIAS)“ als nicht-exklusiver Bevollmächtigter für Bankgeschäfte und Zahlungsdienste (MOBSP) unter der Nummer 20008803 und als Versicherungs- oder Rückversicherungsmakler unter der Nummer 22000510 registriert (Einzelheiten zu diesen Registrierungen können auf der offiziellen Website www.orias.fr eingesehen werden).

 

1.  Begriffsbestimmungen

Die nachstehenden Begriffe, die in den ANB (einschließlich ihrer Präambel) mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die folgende Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden:

 

‍‍ACPR („Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution“): Die unabhängige Verwaltungsbehörde, die für die Erteilung der Zulassung für Zahlungsdienstleister zuständig (http://acpr.banque-france.fr) sowie für die Überwachung und Einhaltung der im Staatsgebiet geltenden finanziellen Vorschriften und Normen verantwortlich ist.

 

KONTO: Jedes Zahlungskonto, das von einem PSP-Manager wie in Artikel L. 314-1 II des Währungs- und Finanzgesetzbuches definiert geführt wird.

 

CONNECT-BEREICH: Der Online-Bereich, der dem NUTZER von FINTECTURE zur Verfügung gestellt wird und es dem NUTZER ermöglicht, seinen PSP-Manager im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen zu wählen.

 

DATEN: die Gesamtheit der von FINTECTURE verarbeiteten Daten des NUTZERS, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten, personalisierte Sicherheitsdaten und/oder sensible Zahlungsdaten handelt.

 

PERSONENBEZOGENE DATEN: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person im Sinne von Artikel 4.1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 beziehen.

 

PERSONALISIERTE SICHERHEITSDATEN: Die personalisierten Daten, die dem NUTZER von seinem PSP-Manager zum Zweck der Authentifizierung zur Verfügung gestellt werden.

 

SENSIBLE ZAHLUNGSDATEN: Daten, einschließlich personalisierter Sicherheitsdaten, die zur Begehung eines Betrugs verwendet werden können. Gemäß Artikel L133-4 des Währungs- und Finanzgesetzbuches stellen der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer, die im Rahmen der Dienstleistungen verwendet werden, keine sensiblen Zahlungsdaten dar.

 

RECHT DES GEISTIGEN EIGENTUMS: Alle gewerblichen, literarischen und künstlerischen Eigentumsrechte, insbesondere Patente, Marken, Designs und Modelle sowie Urheberrechte.

 

PSD2: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, durch Verordnung Nr.2017-1252 vom 9. August 2017 in französisches Recht umgesetzt.

 

PARTNER: Ein kommerzielles Unternehmen, das die Partner-Website betreibt und die Lösung auf dieser Partner-Website integriert, um FINTECTURE und den NUTZER miteinander zu verbinden und diesem die Nutzung der Dienstleistungen zu ermöglichen.

 

PSP-MANAGER (oder „BANK“): Jeder Zahlungsdienstleister, der im Sinne von Artikel 4.17 der PSD2 ein Konto für den NUTZER bereitstellt.

 

DIENSTLEISTUNG(EN): Gesamtheit der von FINTECTURE dem NUTZER zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, wie in den Artikeln 5 und 6 der ANB beschrieben.

 

ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN: Zahlungsdienstleistungen, die in Artikel L.314-1 II des Währungs- und Finanzgesetzbuches aufgeführt sind.

 

DIENSTLEISTUNG DER ZAHLUNGSINITIIERUNG: Dienstleistung, die darin besteht, auf Verlangen des NUTZERS einen Zahlungsauftrag bezüglich eines Kontos zu initiieren, wie dies in II Nummer 7 von Artikel L.314-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuches aufgeführt und in Nummer 6 von Artikel D314-2 dieses Gesetzbuches definiert ist.

 

INFORMATIONSDIENSTLEISTUNG: Zahlungsdienstleistung, die darin besteht, konsolidierte Informationen über Konten bereitzustellen, die von einem (oder mehreren) PSP-Manager(n) geführt werden, wie dies in II Nummer 8 von Artikel L.314-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuches aufgeführt und in Nummer 7 von Artikel D314-2 dieses Gesetzbuches definiert ist.

 

PARTNER-WEBSITE: Die Website und/oder Anwendung, die vom PARTNER betrieben wird, um Personen die Nutzung der von FINTECTURE bereitgestellten Dienstleistungen zu ermöglichen.

 

LÖSUNG: Die Zahlungslösung von FINTECTURE, die die Dienstleistungen integriert.

 

NUTZER: Eine natürliche oder juristische, volljährige, geschäftsfähige und in Frankreich ansässige Person, die den ANB zur Nutzung der Dienstleistungen zugestimmt hat.

 

2.  Zweck und Annahme der ANB

Zweck der ANB ist die Festlegung der Bedingungen für die Nutzung und Erbringung der von FINTECTURE dem NUTZER angebotenen Dienstleistungen.

 

Die Nutzung der Dienste durch den NUTZER setzt voraus, dass der Nutzer die ANB vollständig und vorab zur Kenntnis nimmt und diese vorbehaltlos akzeptiert. Durch die Zustimmung zu den ANB im Connect-Bereich wird deshalb davon ausgegangen, dass der NUTZER alle Bestimmungen der ANB, die ihm ab diesem Zeitpunkt entgegengehalten werden können, zur Kenntnis genommen und vorbehaltlos akzeptiert hat.

 

Der NUTZER verpflichtet sich ausdrücklich, die Dienstleistungen nicht zu nutzen und in Anspruch zu nehmen, falls er den ANB nicht zustimmt. Er erkennt außerdem an, dass jeder Verstoß gegen die ANB dazu führen kann, dass ihm die Erbringung aller oder eines Teils der Dienstleistungen umgehend verweigert wird.

 

FINTECTURE behält sich die Möglichkeit vor, diese ANB jederzeit zu ändern, insbesondere um sie an die Entwicklung der Dienstleistungen oder der einschlägigen Gesetzgebung anzupassen. Der NUTZER verpflichtet sich daher, vor jeder erneuten Nutzung der Dienstleistungen die jüngste veröffentlichte Fassung der ANB zur Kenntnis zu nehmen und ihr zuzustimmen.

Der NUTZER kann jederzeit kostenlos eine Kopie dieser ANB auf einen dauerhaften Datenträger (PDF-Format) herunterladen und diese ausdrucken, indem er hier klickt.

 

3.  Dauer

Die ANB gelten ab ihrer Annahme durch den NUTZER für den gesamten Zeitraum, der für die Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen erforderlich ist.

 

4.  Tarife

FINTECTURE stellt den NUTZERN die Nutzung der Dienstleistungen nicht in Rechnung, diese werden den NUTZERN kostenlos zur Verfügung gestellt.

Der PARTNER oder der PSP-Manager können ihrerseits bestimmte Dienstleistungen nach eigenem Ermessen und unabhängig von FINTECTURE in Rechnung stellen. Es wird dem NUTZER daher empfohlen, sich im Voraus über die Tarife, Gebühren und Wechselkurse zu informieren, die vom PSP-Manager für Zahlungsvorgänge angewendet werden. FINTECTURE kann nicht für die vom PSP-Manager erhobenen und dem NUTZER in Rechnung gestellten Gebühren und Tarife haftbar gemacht werden.

 

5.  Bedingungen der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung

 

5.1.       Beschreibung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung

FINTECTURE bietet dem NUTZER die Dienstleistung der Zahlungsinitiierung an, die es dem NUTZER ermöglicht, seinen PSP-Manager schnell, einfach und sicher anzuweisen, eine Überweisung zugunsten des PARTNERS durchzuführen. Diese Dienstleistung funktioniert wie folgt:

       i.     Der NUTZER wählt auf der Partner-Website die Lösung aus, klickt auf einen FINTECTURE-Zahlungslink oder scannt einen QR-Zahlungscode von FINTECTURE;

      ii.     Der NUTZER wird zum Connect-Bereich weitergeleitet und aufgefordert, seinen PSP-Manager aus der Liste der PSP-Manager auszuwählen;

     iii.     Der NUTZER wird zur Schnittstelle seines PSP-Managers weitergeleitet und folgt dem von diesem festgelegten Verfahren, um sich zu identifizieren und gegebenenfalls mit seinen personalisierten Sicherheitsdaten eine starke Authentifizierung durchzuführen. Der NUTZER nimmt zur Kenntnis, dass FINTECTURE ihn lediglich an die Schnittstelle seines PSP-Managers weiterleitet und nicht am Authentifizierungsprozess beteiligt ist;

     iv.     Der NUTZER bestätigt sein Ersuchen auf Zahlungsinitiierung per Überweisung;

      v.     FINTECTURE bestätigt dem NUTZER gegebenenfalls unmittelbar nach Initiierung des Zahlungsauftrags deren erfolgreichen Abschluss und stellt dem NUTZER folgende Informationen zur Verfügung: die Transaktionsreferenz und die damit verbundenen wichtigsten Daten (belastetes Konto, Überweisungsempfänger, Transaktionsbetrag);

     vi.     Falls die Initiierung eines Überweisungsauftrags abgelehnt wird, benachrichtigt FINTECTURE den NUTZER und gibt dabei auch den Grund der Ablehnung an, es sei denn, dass dies gesetzlich untersagt ist. Falls die Ablehnung auf einen materiellem Fehler zurückzuführen ist, weist FINTECTURE, sofern dies möglich ist, den NUTZER in Anwendung von Artikel L133-10 des Währungs- und Finanzgesetzbuches über das zur Korrektur dieses Fehlers zu befolgende hin.

 

Die Rolle des PARTNERS beschränkt sich darauf, den NUTZER und FINTECTURE über die PARTNER-Website miteinander zu verbinden, um dem NUTZER die Nutzung der von FINTECTURE zur Verfügung gestellten Dienstleistung der Zahlungsinitiierung zu ermöglichen. Diese Dienstleistung wird von FINTECTURE unabhängig von allen zwischen dem NUTZER und dem PARTNER bestehenden Verpflichtungen erbracht, die bei der Bereitstellung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung für den NUTZER keine Rolle spielen.

 

Für die Nutzung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung durch den NUTZER muss kein persönlicher Bereich bei FINTECTURE geschaffen werden.

 

Der NUTZER ermächtigt FINTECTURE, ihn zu kontaktieren, um ihn in seiner Nutzererfahrung zu unterstützen, falls er seinen Zahlungsvorgang nicht abgeschlossen hat.

 

5.2.       Unwiderruflichkeit des Überweisungsauftrags‍

Gemäß Artikel L.133-8 des Währungs- und Finanzgesetzbuches wird der NUTZER darüber informiert, dass er einen von FINTECTURE initiierten Überweisungsauftrag nicht widerrufen kann, sobald der NUTZER der Initiierung der Überweisung durch FINTECTURE zugestimmt hat. Diese Zustimmung gilt als vom NUTZER erteilt, wenn er alle charakteristischen Daten seines Überweisungsauftrags (Überweisungsbetrag, zu belastendes Konto und den Überweisungsempfänger) beim PSP-Manager nach dem von diesem vorgesehenen Verfahren bestätigt.

 

5.3.       Verpflichtungen des NUTZERS

Um die Dienstleistung der Zahlungsinitiierung nutzen zu können, muss der NUTZER i) seinen Wohnsitz in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben und ii) volle Geschäftsfähigkeit für den Abschluss eines Vertrags besitzen.

Mit der Nutzung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung verpflichtet sich der NUTZER:

       i.     Ausschließlich ein Konto zu verwenden, das auf seinen Namen lautet und sich im Europäischen Wirtschaftsraum befindet;

      ii.     Sich zu vergewissern, dass die URL der Authentifizierungsseite zu seinem PSP-Manager gehört;

     iii.     die vom PSP-Manager ausgeführten Zahlungsvorgänge, zu überprüfen, um sich über die ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung durch den PSP-Manager zu vergewissern;

     iv.     Seinem PSP-Manager und FINTECTURE unverzüglich, spätestens aber binnen dreizehn Monaten nach dem Abbuchungsdatum, jeden von ihm festgestellten und/oder beanstandeten Zahlungsvorgang zu melden, der von FINTECTURE initiiert und nicht autorisiert oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Werden innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwände erhoben, gelten die betreffenden Zahlungsvorgänge als endgültig genehmigt.

5.4.       Verpflichtungen von FINTECTURE

Die Zahlungsinitiierung durch FINTECTURE erfolgt unter den in den Artikeln L133-1 bis L133-45 des Währungs- und Finanzgesetzbuches vorgesehenen Bedingungen. FINTECTURE verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere:

       i.     Zu keiner Zeit über die Geldmittel des NUTZERS zu verfügen, die mit der Bereitstellung der Dienstleistung in Zusammenhang stehen;

      ii.     Sicherzustellen, dass die personalisierten Sicherheitsdaten des NUTZERS nicht für andere Parteien und lediglich für den NUTZER und den Sender dieser Daten zugänglich sind, sowie dafür zu sorgen, dass diese Daten über sichere und effiziente Kanäle übermittelt werden;

     iii.     Sicherzustellen, dass alle weiteren Informationen bezüglich des NUTZERS, die bei der Bereitstellung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung erhalten werden, nur dem PARTNER und ausschließlich mit Zustimmung des NUTZERS mitgeteilt werden. Der NUTZER erklärt sich damit einverstanden, dass FINTECTURE im Rahmen einer Rückerstattung des PARTNERS an den NUTZER dem PARTNER auf gesicherte Weise die IBAN des NUTZERS übermittelt;

     iv.     Nicht die den NUTZER betreffenden sensiblen Zahlungsdaten nicht zu speichern;

      v.     Vom NUTZER keine anderen als die für die Bereitstellung der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung erforderlichen Daten anzufordern;

     vi.     Die Daten nicht für andere Zwecke als die vom NUTZER ausdrücklich erbetene Erbringung dieser Dienstleistung Dienstes zu verwenden, einzusehen oder zu speichern;

    vii.     Weder den Betrag, den Empfänger noch andere charakteristische Daten des Zahlungsvorgangs abzuändern;

   viii.     Mit dem PSP-Manager, dem NUTZER und dem PARTNER auf gesicherte Weise zu kommunizieren.

 

6.  Bedingungen der Informationsdienstleistung

6.1.       Beschreibung der Informationsdienstleistung

FINTECTURE stellt dem NUTZER eine Informationsdienstleistung zur Verfügung, die es diesem ermöglicht, FINTECTURE zu autorisieren, für die folgenden Zwecke (im Folgenden die „Zwecke“) schnell, einfach und sicher auf Informationen zu seinem Konto (IBAN, Name des Kontoinhabers usw.) zuzugreifen:

       i.     Empfang von Zahlungen und/oder Rückerstattungen des PARTNERS; oder

      ii.     Bestätigung der Berechtigung, einen Überweisungsauftrag für einen Zahlungsaufschub zu initiieren und die Richtigkeit der vom NUTZER bereitgestellten Informationen zu verifizieren.

 

Diese Dienstleistung funktioniert wie folgt:

       i.     Durch Klicken auf einen Link (oder Scannen eines QR-Codes) wird der NUTZER zum Connect-Bereich weitergeleitet und aufgefordert, seinen PSP-Manager aus der Liste der PSP-Manager auszuwählen;

      ii.     Der NUTZER wird zur Schnittstelle seines PSP-Managers weitergeleitet und folgt dem von diesem festgelegten Verfahren, um sich zu identifizieren und gegebenenfalls mit seinen personalisierten Sicherheitsdaten eine starke Authentifizierung durchzuführen. Der NUTZER nimmt zur Kenntnis, dass FINTECTURE ihn lediglich an die Schnittstelle seines PSP-Managers weiterleitet und nicht am Authentifizierungsprozess beteiligt ist;

     iii.     Der NUTZER bestätigt, dass er FINTECTURE autorisiert, für die angegebenen Zwecke auf die Informationen in seinem Konto zuzugreifen.

 

Die Rolle des PARTNERS beschränkt sich darauf, den NUTZER und FINTECTURE über die PARTNER-Website miteinander zu verbinden, um dem NUTZER die Nutzung der von FINTECTURE zur Verfügung gestellten Informationsdienstleistung zu ermöglichen. Diese Dienstleistung wird von FINTECTURE unabhängig von allen zwischen dem NUTZER und dem PARTNER bestehenden Verpflichtungen erbracht, die bei der Bereitstellung der Informationsdienstleistung für den NUTZER keine Rolle spielen.

 

Die Nutzung der Informationsdienstleistung durch den NUTZER erfordert nicht die Schaffung eines persönlichen Bereichs bei FINTECTURE.

Der Nutzer ermächtigt FINTECTURE, ihn zu kontaktieren, um ihn bei Problemen in seiner Nutzererfahrung zu unterstützen.

 

6.2.  Verpflichtungen des NUTZERS

Um die Informationsdienstleistung nutzen zu können, muss der NUTZER i) seinen Wohnsitz in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben und ii) volle Geschäftsfähigkeit für den Abschluss eines Vertrags besitzen.

Mit der Nutzung der Informationsdienstleistung verpflichtet sich der NUTZER:

       i.     Ausschließlich ein Konto zu verwenden, das auf seinen Namen lautet und sich im Europäischen Wirtschaftsraum befindet;

      ii.     Sich zu vergewissern, dass die URL der Authentifizierungsseite zu seinem PSP-Manager gehört.

 

6.3.  Verpflichtungen von FINTECTURE

Die Informationsdienstleistung wird von FINTECTURE unter den in Artikel L133-41 des Währungs- und Finanzgesetzbuches vorgesehenen Bedingungen bereitgestellt. FINTECTURE verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere:

       i.     Die ausdrückliche Zustimmung des NUTZERS einzuholen;

      ii.     Sicherzustellen, dass die personalisierten Sicherheitsdaten des NUTZERS nicht für andere Parteien und lediglich für den NUTZER und den Sender dieser Daten zugänglich sind, sowie dafür zu sorgen, dass diese Daten sicher übermittelt werden;

     iii.     Mit dem PSP-Manager, dem NUTZER und dem PARTNER auf gesicherte Weise zu kommunizieren;

     iv.     Ausschließlich auf Informationen aus den vom NUTZER benannten Konten und den damit verbundenen Zahlungsvorgängen zuzugreifen;

      v.     Nicht die mit den Konten verbundenen sensiblen Zahlungsdaten anzufordern;

     vi.     Die Daten lediglich für die Zwecke der Bereitstellung der vom NUTZER ausdrücklich erbetenen Informationsdienstleistung zu verwenden, einzusehen oder zu speichern.

 

7.  Schweigepflicht

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.522-19 des Währungs- und Finanzgesetzbuches unterliegt FINTECTURE der Schweigepflicht.

 

Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich allerdings, dass:

       i.     Die Schweigepflicht nicht gegenüber bestimmten Behörden geltend gemacht werden kann, insbesondere nicht gegenüber der Steuer- und Zollverwaltung, der Banque de France, der ACPR und der im Rahmen eines Strafverfahrens handelnden Justizbehörde;

      ii.     Dieser Schweigepflicht steht nicht entgegen, dass FINTECTURE die Möglichkeit hat, Informationen an Dritte für die Zwecke bestimmter in Artikel L.522-19 des Währungs- und Finanzgesetzbuches genannter Transaktionen und insbesondere an Dritte weiterzugeben, mit denen sie Dienstleistungsverträge abgeschlossen hat, um sie mit wichtigen operativen Funktionen zu betrauen. In diesem Zusammenhang sind die Personen, die unter die Schweigepflicht fallende Informationen erhalten, verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass die oben genannten gesetzlichen Ausnahmen Anwendung finden;

     iii.     FINTECTURE kann Informationen, die unter die Schweigepflicht fallen, im Einzelfall und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des NUTZERS an bestimmte Dritte weitergeben.

 

8.  Personenbezogene Daten

Für die Anwendung dieses Artikels wird davon ausgegangen, dass alle mit einem Großbuchstaben beginnenden und in den ANB nicht ausdrücklich definierten Wörter die gleiche Bedeutung haben wie in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (im Folgenden die „DSGVO“).

 

Im Rahmen der Durchführung der ANB und der Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet FINTECTURE als für die Verarbeitung Verantwortlicher personenbezogene Daten des NUTZERS. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der NUTZER, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Vorschriften (im Folgenden die „anwendbaren Vorschriften“) und insbesondere die DSGVO und das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der durch das Gesetz vom 20. Juni 2018 geänderten Fassung (im Folgenden „das Datenschutzgesetz“) uneingeschränkt zu befolgen.

 

Einzelheiten der von FINTECTURE durchgeführten Verarbeitung der Daten sowie die Rechte des NUTZERS sind in der Datenschutzerklärung von FINTECTURE aufgeführt, die unter der folgenden Adresse abgerufen werden kann: https://www.fintecture.com/privacy_fr/. Der NUTZER kann jederzeit seine Rechte gegenüber FINTECTURE ausüben, indem er sich an den von FINTECTURE benannten Datenschutzbeauftragten unter der folgenden Adresse wendet: dpo@fintecture.com.

 

9.  Sicherheit der Dienstleistungen

Als Zahlungsinstitut, das von der ACPR autorisierte und kontrollierte Tätigkeiten ausübt, betrachtet FINTECTURE die Datensicherheit als Priorität. FINTECTURE setzt in diesem Zusammenhang geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß den höchsten und bewährtesten Standards der IT-Sicherheit um und verpflichtet sich, diese aufrechtzuerhalten. FINTECTURE verwendet insbesondere Verschlüsselungsalgorithmen mit hohem Sicherheitsgrad, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, und wird regelmäßig von unabhängigen, in Sachen IT-Sicherheit anerkannten Unternehmen geprüft.

Der NUTZER verpflichtet sich:

       i.     Nichts zu unternehmen, was die Sicherheit der Informationssysteme von FINTECTURE gefährden könnte;

      ii.     FINTECTURE unverzüglich über den Verdacht eines betrügerischen Zugriffs oder einer betrügerischen Nutzung seines Kontos oder über jeden Vorfall zu unterrichten, der zu einer solchen betrügerischen und/oder unbefugten Nutzung der Dienstleistungen führen und unter anderem Verlust, Diebstahl, versehentliche Offenlegung, Unterschlagung oder Preisgabe seines Logins und anderer Daten oder eine unbefugte Transaktion zur Folge haben könnte. Diese Benachrichtigung muss per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: contact@fintecture.com.

 

10.Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug

10.1.     Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus

‍Gemäß den Artikeln L.561-2 ff. des Währungs- und Finanzgesetzbuches unterliegt FINTECTURE den französischen und europäischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus („LBC-FT-Verpflichtungen“) und ist verpflichtet, bei der Nutzung der Dienstleistungen durch den PARTNER und/oder den NUTZER die notwendige Sorgfalt walten zu lassen.

 

FINTECTURE kann sich diesbezüglich veranlasst sehen,  Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Beschränkung der Dienstleistungen einzurichten, die der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus dienen. ‍FINTECTURE behält sich desgleichen das Recht vor, im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen Identitätsnachweise sowie weitere einschlägige Dokumente zu verlangen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen seitens FINTECTURE zweckdienlich sind, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche (Dokument, mit dem die Identität des NUTZERS nachgewiesen werden kann, Kbis-Auszug für juristische Personen, Wohnsitznachweis, alle Informationen oder Belege zu der durchgeführten Transaktion usw.). Falls diese angeforderten Dokumente und Informationen nicht übermittelt werden, behält sich FINTECTURE das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen abzulehnen.

 

Gemäß Artikel L561-12 des Währungs- und Finanzgesetzbuches bewahrt FINTECTURE diese Dokumente und Informationen für einen Zeitraum von bis zu fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf.

 

Gegen FINTECTURE, seine leitenden Angestellten oder Bediensteten oder gegen eine andere in Artikel L.561-2 des Währungs- und Finanzgesetzbuches bezeichnete Person, die in gutem Glauben die in den Artikeln L.561-22 dieses Gesetzbuches genannten Erklärungen abgegeben hat, kann sich eine strafrechtliche Verfolgung nicht auf die Artikel 226-13 und 226-14 des Strafgesetzbuches stützen und ist weder eine zivilrechtliche Haftungsklage noch eine berufliche Sanktionierung möglich.

 

10.2.     Bekämpfung von Betrug und des Risikos von Zahlungsausfällen

Gemäß Artikel L521-6 des Währungs- und Finanzgesetzbuches kann FINTECTURE Maßnahmen zur Verhinderung, Ermittlung und Aufdeckung von Betrugsfällen bei Zahlungen und zur Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen ergreifen. FINTECTURE kann sich diesbezüglich veranlasst sehen, bei Verdacht auf Betrug oder beim Bestehen eines erheblichen Risikos von Zahlungsausfällen Systeme zur Beschränkung der Dienstleistungen einzurichten, die der Bekämpfung der Betrugsfälle bei Zahlungen dienen.

 

11.Geistiges Eigentum

Diese ANB gewähren dem NUTZER keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Lösung und den Elementen, aus denen sie sich zusammensetzt oder die dem NUTZER von FINTECTURE zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Software, Anwendungen, Marken, Schnittstellen, Datenbanken, Know-how, Daten, Texte, Präsentationen, Illustrationen, Computerprogramme, Animationen und aller anderen Informationen, die dem NUTZER zur Verfügung gestellt werden (die „Elemente“). In diesem Zusammenhang sind und bleiben die Elemente entweder ausschließliches Eigentum von FINTECTURE oder unterliegen einer Lizenz, die FINTECTURE von einem Dritten, der diese Rechte besitzt, erteilt wurde.

 

Der NUTZER ist nicht befugt, die einzelnen Elemente ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FINTECTURE ganz oder teilweise zu vervielfältigen, darzustellen, abzuändern, zu übersetzen und/oder anzupassen, und sieht von jeder Handlung ab, die das Recht des geistigen Eigentums von FINTECTURE an den Elementen direkt oder indirekt verletzen könnte.

 

FINTECTURE räumt dem NUTZER für die gesamte Welt und für die Dauer der Anwendung der ANB das nichtausschließliche Recht ein, auf den Connect-Bereich zuzugreifen und ihn zu nutzen; dieses Nutzungsrecht verleiht dem NUTZER allerdings keine Rechte an geistigem Eigentum.

Die Namen, Marken, Produkte oder Dienstleistungen der PSP-Manager, die in den Dienstleistungen referenziert werden, bedeuten weder das Bestehen einer Geschäftspartnerschaft zwischen diesen PSP-Managern und FINTECTURE noch eine Empfehlung ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Diese Elemente werden lediglich angezeigt, damit der NUTZER seinen PSP-Manager auswählen kann.

 

12.Haftung

12.1.     Generelle Haftung von FINTECTURE

FINTECTURE verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen der ANB zu erbringen.

 

FINTECTURE kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die dem NUTZER aufgrund einer externe Ursache entstehen, die nicht mit der Erbringung der Dienstleistungen in Zusammenhang steht, die FINTECTURE nicht zugerechnet werden kann und von ihr unabhängig ist. Es kann sich dabei insbesondere um Schäden mit den folgenden Ursachen handeln:

       i.     Regelverstöße, missbräuchliche oder betrügerische Nutzung der Dienste oder Nichteinhaltung der ANB seitens des NUTZERS;

      ii.     Der Ausfall eines der an der Zahlungskette beteiligten Drittunternehmen wie beispielsweise der Server und Systeme der Zahlung sowie der Verifizierung und Authentifizierung der Banken, des SEPA-Überweisungssystems der Zahlungsdienstleister, der Interbank-Überweisungssysteme, der Systeme des elektronischen Zahlungsverkehrs und der Verarbeitung der Zahlungsströme;

     iii.     Eine Störung des Internets, des Telekommunikations- oder Stromnetzes, es sei denn, dass diese Störung FINTECTURE zugeschrieben werden kann;

     iv.     Eine Störung im Zusammenhang mit dem Funktionieren der Website des PARTNERS und/oder seiner Informationssysteme;

      v.     Eine Störung oder Unterbrechung der Applikationen, die von den PSP-Managern, die sich der Kontrolle von FINTECTURE entziehen, zur Verfügung gestellt werden;

     vi.     Die Mitteilung eines fehlerhaften Zahlungsstatus durch den PSP-Manager oder eine Inkonsistenz zwischen dem vom PSP-Manager übermittelten Zahlungsstatus und der Zahlungsabwicklung;

    vii.     Die Ablehnung des Zahlungsvorgangs durch den PSP-Manager, einschließlich des Falls einer Überschreitung der vom PSP-Manager angewendeten Obergrenzen;

   viii.     Phishing (Diebstahl personalisierter Sicherheitsdaten…) oder die Preisgabe von Daten, die nicht von FINTECTURE zu vertreten ist;

     ix.     Zugriff eines vom NUTZER autorisierten oder auch nicht autorisierten Dritten, auf seine Daten, es sei denn, dass dieser Zugriff FINTECTURE zugeschrieben werden kann;

      x.     Die Übermittlung falscher Informationen durch den NUTZER, den PARTNER oder den PSP-Manager an FINTECTURE, einschließlich der von FINTECTURE im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus angeforderten Dokumente und Belege;

     xi.     Bei Vorliegen höherer Gewalt, wie diese in Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert und von der Rechtsprechung der französischen Gerichte ausgelegt worden ist. Dies schließt insbesondere Naturkatastrophen, Brände, interne oder externe Streiks, Störungen, Versorgungsengpässe, Krieg, Stromabschaltungen, Ausfälle des Telekommunikationsnetzes und des Internets ein, die von öffentlichen oder privaten Betreibern verursacht wurden, sowie generell alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von FINTECTURE liegen und die Durchführung der ANB unmöglich machen.

 

Der NUTZER erkennt des Weiteren an, dass FINTECTURE in keiner Weise in die Handels- und Vertragsbeziehungen und etwaige Handels- oder andere Streitigkeiten zwischen ihm und dem PARTNER im Zusammenhang mit einem vom PARTNER vermarkteten Gut oder einer Dienstleistung interveniert und keinerlei Kontrolle über die Konformität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, die Merkmale und die Angemessenheit dieser Güter und Dienstleistungen ausübt. Der NUTZER nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass der PARTNER für die Güter und Dienstleistungen, die er über die Lösung an seine Kunden vermarktet, die alleinige Verantwortung trägt.

 

FINTECTURE bietet keine Garantie bezüglich der Liste der PSP-Manager, die mit den Dienstleistungen verbunden sind; diese Liste kann jederzeit geändert werden.

 

12.2.     Spezifische Haftung von FINTECTURE hinsichtlich der Dienstleistung der Zahlungsinitiierung

Gemäß den Artikeln L.133-18 ff. des Währungs- und Finanzgesetzbuches obliegt es FINTECTURE, falls der NUTZER hinsichtlich eines von FINTECTURE initiierten Zahlungsvorgangs bestreitet, einen ausgeführten Zahlungsvorgang autorisiert zu haben oder falls der Zahlungsvorgang nicht korrekt erfolgte, nachzuweisen:

       i.         dass der Zahlungsauftrag beim PSP-Manager eingegangen ist und der Zahlungsvorgang, soweit FINTECTURE betreffend, authentifiziert, ordnungsgemäß registriert und korrekt ausgeführt worden ist und nicht von technischen oder anderen Mängeln im Zusammenhang mit der von ihr erbrachten Dienstleistung oder der Nichtausführung, schlechten oder verspäteten Ausführung der Transaktion beeinträchtigt wurde; ODER

      ii.         dass der NUTZER betrügerisch gehandelt hat oder seiner Informationspflicht gegenüber FINTECTURE vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist, falls er vom Missbrauch oder der unbefugten Nutzung der Dienstleistung Kenntnis erlangt hat.

 

Falls ein solcher Nachweis erbracht wird, kann FINTECTURE nicht für die Nicht-Durchführung, die unsachgemäße oder unbefugte Durchführung des Zahlungsvorgangs haftbar gemacht werden.

 

12.3.     Haftung des NUTZERS

Der NUTZER verpflichtet sich, die Dienstleistungen unter strikter Einhaltung der ANB und der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu nutzen. Im Falle der Nichteinhaltung einer oder mehrerer Bestimmungen der ANB kann der NUTZER haftbar gemacht und verpflichtet werden, FINTECTURE für alle sich daraus ergebenden Folgen zu entschädigen.

 
Der NUTZER trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung seiner Daten und der Ausrüstung und Software, die er zur Nutzung der Dienstleistungen verwendet, sowie für die Umsetzung und Aufrechterhaltung geeigneter Maßnahmen der Sicherheit und Vertraulichkeit, die ihrem Schutz dienen (Backup, Updates, Sicherheit der Passwörter usw.). Der NUTZER trägt ferner die alleinige Verantwortung für die Nutzung seiner Daten, falls er diese exportiert und auf von FINTECTURE unabhängigen Datenträgern speichert.

 

13.Aussetzung der Dienstleistungen und Kündigung

Falls der NUTZER gegen eine oder mehrere seiner Verpflichtungen verstößt, die ihm gemäß den ANB obliegen, behält sich FINTECTURE das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung oder Anspruch auf Entschädigung die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen und die ANB zu kündigen, sobald der Verstoß oder die Verstöße festgestellt wurden. Sollte dies der Fall sein, setzt FINTECTURE den NUTZER darüber so schnell wie möglich in beliebiger Form in Kenntnis.

 

14.Allgemeine Bestimmungen

Der NUTZER nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Natur der erbrachten Dienstleistungen die in den Artikeln L. 222-7 ff. des Verbrauchergesetzbuches vorgesehene Widerrufsfrist nicht einschlägig ist.

 

Die ANB sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FINTECTURE auf welche Art auch immer weder ganz noch teilweise, weder entgeltlich noch unentgeltlich, vom NUTZER abgetreten, zugestanden, delegiert oder übertragen werden.

 

Falls eine Bestimmung der ANB aufgrund eines Rechtsgrundsatzes, eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Nichtigkeitserklärung durch eine gerichtliche Entscheidung für unwirksam erklärt wird, vereinbaren die Parteien, dass die anderen Bestimmungen der ANB in Kraft bleiben.

 

Sofern nichts anderes bestimmt ist, kann die Tatsache, dass eine der Parteien nicht die Anwendung einer Bestimmung der ANB verlangt hat, in keinem Fall als Verzicht auf die Rechte aus dieser Bestimmung angesehen werden.

 

Die offizielle Sprache der ANB und für die Erbringung der Dienstleistungen ist das Französische. Die französische Fassung der ANB hat Vorrang vor jeder übersetzten englischen Fassung.

 

15.Reklamationen und Schlichtung

15.1.     Reklamation

In allen Fragen oder Schwierigkeiten technischer, administrativer oder kommerzieller Art oder bei Reklamationen bezüglich der Nutzung der Dienstleistungen und der Lösung kann der NUTZER:

       i.     Zunächst den Support-Service von FINTECTURE unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: support@fintecture.com.

      ii.     Zweitens per Post eine Reklamation an die folgende Adresse richten: FINTECTURE SAS, 5 avenue du Général de Gaulle, 94160 Saint-Mandé.

 

Im Falle einer Reklamation wird sich FINTECTURE nach besten Kräften bemühen, den Eingang der Reklamation innerhalb von höchstens zehn (10) Tagen zu bestätigen und dem NUTZER innerhalb von höchstens zwei (2) Monaten nach Eingang der Reklamation eine endgültige Antwort zu geben. FINTECTURE wird den NUTZER außerdem regelmäßig über die Bearbeitung seiner Reklamation unterrichten. FINTECTURE kann alle Unterlagen (Belege, schriftliche Erklärungen usw.) anfordern, die die Reklamation des NUTZERS begründen.

 

15.2.     Gütliche Einigung und Schlichtung

Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem NUTZER und FINTECTURE hinsichtlich der Durchführung der ANB und der Erbringung der Dienstleistungen werden sich die Parteien bemühen, diese Streitigkeiten durch gütliche Einigung beizulegen.

 

In Anwendung der Artikel L612-1 des Verbrauchergesetzbuches und L.316-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuches hat der NUTZER, falls er nicht aufgrund professioneller Notwendigkeiten handelt, die Möglichkeit, kostenlos und in jedem Fall den Schlichter der AFEPAME zu befassen:

       i.      Mittels elektronischer Befassung über die Website des Schlichters der AFEPAME in Fragen des Verbrauchs: mediateur-consommation-afepame.fr;

      ii.      Mittels E-Mail an den Schlichter der AFEPAME in Fragen des Verbrauchs: contact@mediateur-consommation-afepame.fr;

     iii.      Mittels einfacher Post an die folgende Adresse: Médiateur de la Consommation de l’AFEPAME c/o WEBHELP GRAY – Zac de Gray – Impasse Clément Ader 70100 Gray.

 

Die Befassung des Schlichters der AFEPAME in Fragen des Verbrauchs wird dem NUTZER in einer Empfangsbestätigung mitgeteilt und binnen drei Wochen ab dem Datum des Ersuchens auf ihre Zulässigkeit geprüft. Falls zwischen den Parteien Einvernehmen besteht, ein Schlichtungsverfahren anzustrengen, wird dessen Ergebnis im Prinzip innerhalb von höchstens 90 Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Zulässigkeit, die der Schlichter der AFEPAME dem NUTZER gemäß Artikel R612-2 des Verbrauchergesetzbuches übermittelt hat, vorliegen.

 

Die Inanspruchnahme einer Schlichtung durch den NUTZER ist fakultativ und stellt keine notwendige Voraussetzung für die Anrufung eines Gerichts dar.

 

16.Anwendbares Recht und zuständige Gerichte

Die ANB und alle mit ihrer Durchführung oder Auslegung zusammenhängenden Fragen unterliegen französischem Recht.

 

In Streitfällen, die FINTECTURE und der NUTZER nicht im Wege einer gütlichen Einigung beilegen können, sind ausschließlich die französischen Gerichte zuständig.